Sorry
bertheike, but I don't get it. What you quoted is exact what
Flying Lawyer did comment.
Der Besteller einer Werkleistung sei jederzeit berechtigt, den
Werkvertrag zu kündigen. Auch Teilkündigungen seien zulässig.
Dieser Meinung hat sich nun auch eine weitere Kammer des Amtsgerichts Köln
(Aktenzeichen 118 C 218/05) angeschlossen. Es wies in der mündlichen Verhandlung
darauf hin: „dass es die Akte 117 C 269/04 zu Informationszwecken beigezogen
hat. Es weist den Beklagten-Vertreter darauf hin, dass [es] der Argumentation
der dortigen Entscheidung ebenfalls folgt, im Hinblick darauf, dass Hin- und
Rückflug Teilleistungen darstellen dürften und eben keine Gesamtleistung.“
Outbound and Inbound are two seperate "Werkverträge". But the outbound is TIP-FRA-SIN and this is one complete "Werkvertrag" not more or less.