Originally Posted by
fransknorge
Acknowledging/assuming that all three of us are native speakers, exactly where does it say in that quote that a negative test result must be submitted to the Gesundheitsamt?
Quote: “
Von dieser Pflicht ausgenommen sind Personen, die sich in dem Zeitraum von 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise testen lassen und ein negatives Testergebnis vorlegen können.”
Quote: “Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test machen”
If that’s what you guys are referring to, these items are covered on the landing card which is submitted to the Gesundheitsamt by the airline and such submittal, according to this, fulfills the reporting requirement.
“Sie reisen aus einem Risikogebiet nach Deutschland ein? Dann müssen Sie einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder an Ihren Zielort - begeben und zwei Wochen lang isolieren (häusliche Quarantäne). Und Sie müssen sich sofort bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Das Corona-Testergebnis darf höchstens 48 Stunden alt sein. Falls im Flugzeug, Schiff, Bus oder Zug bei der Einreise aus einem Risikogebiet Aussteigekarten verteilt wurden, genügt es, die Aussteigekarte auszufüllen und beim Beförderer abzugeben.”
https://www.bundesgesundheitsministe...-reisende.html
And finally, regarding reporting obligations:
”
Meldepflichtig gemäß § 6 Abs.
1 Nr.
1 Buchst.
t IfSG
ist der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).”
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...g_Meldung.html
Not sure where you’re reading that a negative test result must be submitted.