Rudi
Dec 16, 05, 8:12 am
Der Bund schiesst die Lockvogelpreise ab: Ab nächstem Juni
muss der effektive Gesamtpreis von Reisen in der Werbung angegeben werden.
Damit ist Schluss mit einer langen Liste von Zuschlägen, die bisher unleserlich im Kleingedruckten versteckt waren.
Künftig müssen in Flug- und Reisereklamen Zuschläge für den Treibstoff,
Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Steuern und sonstige Abgaben im
angegebenen Preis enthalten sein. Dies hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) am Freitag verfügt.
Das entsprechende Informationsblatt für die Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote werde angepasst. Die Neuerung gelte für alle Angebote von Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros in der Schweiz.
In den letzten Jahren sei die Praxis weiter eingerissen, in der Werbung immer mehr Kostenbestandteile wie Abgaben, Gebühren und Zuschläge auszugliedern, die eigentlich im Preis enthalten sein sollten. Die mittlerweile gängige Praxis der Lockvogelangebote habe dazu geführt, dass die Kunden letztlich oft ein Mehrfaches des Preises bezahlten müssten, den die Werbung verhiess.
Das Fass zum Überlaufen gebracht hätten die Treibstoffzuschläge, sagte der
stellvertretende seco-Rechtschef Guido Sutter auf Anfrage der
Nachrichtenagentur SDA. Vor eineinhalb Jahren habe man deren Einführung noch knapp hingenommen, da es sich damals um einen aussergewöhnlichen Anstieg der Treibstoffpreise zu handeln schien.
Aber nun gehörten die Treibstoffpreise zum Geschäft. ""Wenn man Taxi fährt, zahlt man ja auch keinen Zuschlag für hohe Benzinpreise"", sagte Sutter. Vom Anstieg der Treibstoffpreise seien alle betroffen. Es bestehe eher der Verdacht, dass mit den Zuschlägen Kosten ausgelagert würden, um mit tiefen Basispreisen werben zu können.
Während die Reisebüros und die Konsumentenschützer froh sind über das Ende der Lockvogelpreise, hält sich die Begeisterung bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften in Grenzen.
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muss der effektive Gesamtpreis von Reisen in der Werbung angegeben werden.
Damit ist Schluss mit einer langen Liste von Zuschlägen, die bisher unleserlich im Kleingedruckten versteckt waren.
Künftig müssen in Flug- und Reisereklamen Zuschläge für den Treibstoff,
Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Steuern und sonstige Abgaben im
angegebenen Preis enthalten sein. Dies hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) am Freitag verfügt.
Das entsprechende Informationsblatt für die Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote werde angepasst. Die Neuerung gelte für alle Angebote von Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros in der Schweiz.
In den letzten Jahren sei die Praxis weiter eingerissen, in der Werbung immer mehr Kostenbestandteile wie Abgaben, Gebühren und Zuschläge auszugliedern, die eigentlich im Preis enthalten sein sollten. Die mittlerweile gängige Praxis der Lockvogelangebote habe dazu geführt, dass die Kunden letztlich oft ein Mehrfaches des Preises bezahlten müssten, den die Werbung verhiess.
Das Fass zum Überlaufen gebracht hätten die Treibstoffzuschläge, sagte der
stellvertretende seco-Rechtschef Guido Sutter auf Anfrage der
Nachrichtenagentur SDA. Vor eineinhalb Jahren habe man deren Einführung noch knapp hingenommen, da es sich damals um einen aussergewöhnlichen Anstieg der Treibstoffpreise zu handeln schien.
Aber nun gehörten die Treibstoffpreise zum Geschäft. ""Wenn man Taxi fährt, zahlt man ja auch keinen Zuschlag für hohe Benzinpreise"", sagte Sutter. Vom Anstieg der Treibstoffpreise seien alle betroffen. Es bestehe eher der Verdacht, dass mit den Zuschlägen Kosten ausgelagert würden, um mit tiefen Basispreisen werben zu können.
Während die Reisebüros und die Konsumentenschützer froh sind über das Ende der Lockvogelpreise, hält sich die Begeisterung bei Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften in Grenzen.
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